E-Government-Portal: Leitfaden zur Einhaltung der Vorschriften für Gastgeber in Graz
Für Ferienvermieter und Hotelbetreiber in Graz, Österreich, ist die Einhaltung der örtlichen Tourismusbestimmungen eine gesetzliche Verpflichtung. Eines der wichtigsten Instrumente zur Erfüllung dieser Verpflichtungen ist das von der Stadt Graz bereitgestellte E-Government-Portal.
Dieser Artikel enthält eine umfassende Anleitung zum Verständnis Ihrer Aufgaben, zur Erstellung von Berichten und zur korrekten Übermittlung über das Portal mithilfe des leistungsstarken CSV-Exporttools von Chekin.
Das E-Government-Portal in Graz verstehen
Das E-Government-Portal ist die offizielle digitale Plattform, die es Beherbergungsbetrieben ermöglicht, monatliche Gästestatistiken zu übermitteln, wie es das Bundesstatistikgesetz 2000 und die Tourismusstatistikverordnung 2002 vorschreiben. Dies umfasst:
- Ankünfte und Übernachtungen insgesamt
- Nationalität des Gastes
- Einreichungen über ein konformes CSV-Format
Warum dies wichtig ist
Wenn Sie nicht rechtzeitig genaue Berichte vorlegen, kann dies zu rechtlichen Sanktionen, Rufschädigung und sogar zum Verlust Ihrer Geschäftslizenz führen. Das E-Government-Portal sorgt für Transparenz und hilft der Stadt, die Tourismusaktivitäten für die Planung und Entwicklung zu verfolgen.
Wer muss das E-Government-Portal nutzen?
Wenn Sie eines der folgenden Unternehmen in Graz betreiben:
- Ferienvermietungen
- Ferienwohnungen
- Gästehäuser oder B&B’s
- Hotels
… und Gäste aus Österreich, Deutschland oder dem Ausland beherbergen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, deren Aufenthalte über das E-Government-Portal zu melden.
Wichtige Anforderungen und Fristen
Was zu melden ist
- Gästeankünfte und Übernachtungen
- Herkunft: Bundesland für Gäste aus AT und DE; Land für alle anderen
Wann ist zu melden?
- Zwischen dem 1. und 15. eines jeden Monats
- Abgabetermin: Einreichung bis zum 5. des Folgemonats
Zugangsberechtigungen
- Geschäftsnummer
- E-Government-Login (erhalten Sie von der Statistikabteilung der Stadt Graz)
Verwendung von Chekin mit dem E-Government-Portal
Chekin hat den monatlichen Berichtsprozess durch die Einrichtung einer speziellen Exportfunktion vereinfacht:
So aktivieren Sie die Grazer E-Government-Berichterstattung in Chekin
- Gehen Sie in Ihrem Chekin-Dashboard zu Eigentum> Rechtliches
- Aktivieren Sie die Grazer E-Government-Meldeoption
Wie man den Bericht erstellt und einreicht
- Navigieren Sie zu Buchungen in Chekin
- Klicken Sie auf Weitere Aktionen > Download Graz CSV-Bericht
- Laden Sie die konforme CSV-Datei herunter
- Einloggen in das E-Government-Portal
- Laden Sie die Datei hoch, um Ihre Berichterstattung abzuschließen
Warum Chekin verwenden?
⚙️Automatisierung: Zwei-Klick-CSV-Export, konform mit den Grazer Anforderungen
📊 Genauigkeit: Formatiert AT/DE-Gäste automatisch nach Bundesland und alle anderen nach Land
🔐 Sicherheit: GDPR-konforme Datenverarbeitung
⏱ Effizienz: Eliminieren Sie zeitaufwändige manuelle Berichte
Wie man sich im E-Government-Portal registriert
- Besuchen Sie digitalestadt.graz.at
- Klicken Sie im Menü oben rechts auf Login / Registrierung
- Wählen Sie Registrieren und geben Sie Ihre persönlichen Daten ein.
- Identitätsbestätigung per Bürgerkarte, Handy-Signatur oder e-ID
- Legen Sie Ihr Passwort fest und aktivieren Sie Ihr Konto
Fazit
Dank der Integration von Chekin in das E-Government-Portal ist die Einhaltung der lokalen Tourismusvorschriften für Gastgeber in Graz einfacher denn je. Mit nur zwei Klicks können Sie einen vollständig konformen CSV-Bericht erstellen und einreichen, der alle behördlichen Vorgaben erfüllt.
Verabschieden Sie sich von manueller Formatierung und freuen Sie sich über eine unkomplizierte, sichere und zeitnahe Berichterstattung.
Entdecken Sie, wie Chekin Ihnen dabei helfen kann, den Check-in zu automatisieren, Vorschriften einzuhalten, Ihr Eigentum zu schützen und Ihren Umsatz zu steigern – so sparen Sie 87 % Ihrer Zeit und erzielen mehr Einnahmen aus jeder Buchung.
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